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Donnerstag, 1. April 2021
Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Das bedeutet, dass nur Sportausübende das Flugfeld bzw. die Sportstätte betreten dürfen.
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Donnerstag, 7. Januar 2021
Durch die EU-Verordnung ist nun mit 31.12.2020 die Registrierungspflicht in Kraft getreten und damit auch die Kennzeichnungspflicht von unbemannten Luftfahrzeugen (auch von Flugmodellen). Die Registrierungsnummer ist einmal am UAS anzubringen. Es sind auch KEINE Zusätze wie Name oder Adresse des Betreibers erforderlich ! Die Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen. Auch eine Anbringen der Registrierungsnummer mit Filzstift ist statthaft.