Kennzeichnung von Flugmodellen
Durch die EU-Verordnung ist nun mit 31.12.2020 die Registrierungspflicht in Kraft getreten und damit auch die Kennzeichnungspflicht von unbemannten Luftfahrzeugen (auch von Flugmodellen). Die Registrierungsnummer ist einmal am UAS anzubringen. Es sind auch KEINE Zusätze wie Name oder Adresse des Betreibers erforderlich ! Die Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen. Auch eine Anbringen der Registrierungsnummer mit Filzstift ist statthaft.
Einheitliche Kennzeichnung von Wettbewerbsmodellen
Registrierungsnummer muss einmal am Modell vorhanden sein
Schriftgröße mindestens 5mm
wasserfest bzw. bei Motormaschinen mit Verbrennungsmotoren auch treibstofffest
Schriftführung einzeilig, horizontal und gut leserlich
an der Oberseite des Modells anzubringen (von oben sichtbare Bereiche des Rumpfes/der Tragflächen/der Leitwerke)
bei Scale- und Semiscalemodellen darf die Nummer auch im Inneren des Modells angebracht werden, wenn die Stelle von außen zugänglich ist
Nationale Klassen
Eine weitere Modellkennzeichnung ist nicht mehr notwendig ! Keine Aero-Club Mitgliedsnummer, kein AUT, kein FAI.
Internationale Klassen
Zusätzlich zu der von CIAM/FAI geforderten Kennzeichnung ist nur einmal die Registrierungsnummer am Modell anzubringen !
Derzeit ist (noch) nicht bekannt, ob die CIAM/FAI die in Europa verpflichtende Registrierungsnummer in ihr Kennzeichnungssystem aufnimmt.