Flugplatzordnung
für den Modellflugplatz am Lurnfeld undalle Sportstätten der ASKÖ SGS Sektion Modellflug
1. Eigentum und Verwendung
Der Modellflugplatzbetreiber, die ASKÖ Sportgemeinschaft Spittal/Drau Sektion Modellflug (SGS), hat diese Fläche auf unbestimmte Zeit gepachtet und gestattet seinen Mitgliedern das Fliegen von Motor-, Elektroflug- und Segelflugmodellen.
Turbinengetriebene Modelle und Modelle mit Verbrennungsmotoren mit weniger als 3,5 cm3 Hubraum sind nicht erlaubt. Der Lärmpegel darf 90 dB im Abstand von 3 m (lt. MSO) gemessen, nicht übersteigen.
2. Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied, das seinen finanziellen Pflichten (Platzbeitrag) gegenüber der SGS Sektion Modellflug nachkommt, hat das Recht, alle Flugsportstätten zu benützen.
Seine Pflicht ist es, sich sportlich einwandfrei zu verhalten und nachfolgende Regeln genauestens zu beachten, insbesondere die Punkte 7. und 8.
3. Versicherung - Haftung
Grundsätzlich fliegt jeder Pilot auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeden von ihm und seinem Modell verursachten Schaden. Jedes Sektionsmitglied, das aktiv am Fluggeschehen teilnimmt, muss eine aufrechte Mitgliedschaft im Österreichischen Aero-Club und eine Modellflughaftpflichtversicherung auf Verlangen nachweisen. Weiters muss jeder Pilot laut Durchführungsverordnung EU 2019/947 im Besitz eines UAS Kompetenznachweises sein und eine Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge bei der Austro Control haben.
4. Flugbetrieb
4.1 Flugraum
Der Flugraum wird wie folgt festgelegt:
OSTEN: bis 250 Meter vom Flugplatz
WESTEN: bis 250 Meter vom Flugplatz
NORDEN: Eisenbahnlinie
SÜDEN: Drauradweg
Der Landeanflug über die Straße (Drauradweg) ist strengstens verboten. Ausnahmen: Notlandung mit Unterstützung von Helfern.
Das Überfliegen des Parkplatzes, der Gerätehütte und des Vorbereitungsraumes ist nicht gestattet. Es ist streng verboten, Personen und landwirtschaftliche Maschinen in niedriger Höhe (ca. 20 m) zu überfliegen. Bodenstarts, Handstarts und Landungen haben ausschließlich von und auf der Landepiste zu erfolgen.
4.2 Flugbetriebszeiten von Flugmodellen mit Antrieb (Elektro=E, Verbrenner=V)
Montag bis Samstag (E+V) ............. 9:00 - 12.00 und 14:00 - 19:00
Sonn- und Feiertage (nur E) ........... 9:00 - 12:00 und 14:00 - 19:00
In der Mittagspause und bis 20:00 sind E-Segler und E-Indoor-Modelle erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist ein Betrieb mit Verbrennungsmotoren grundsätzlich nicht erlaubt.
Schleppbetrieb ist jedoch unter vorheriger Absprache mit der Sektionsleitung (Lärmmessung) zum Zwecke der Wettbewerbsvorbereitung in der Zeit von 9:00 bis 12:00 möglich!
In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. März ist die Beschränkung der Betriebszeiten aufgehoben.
4.3 Flugbuch
Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat sich jeder Pilot im Flugbuch einzutragen.
4.4Frequenzen und Kanäle
Es sind nur in Österreich zugelassene Frequenzen und Kanäle erlaubt.
Die Inbetriebnahme des Senders darf nur mit der Frequenzkarte (Ausnahme 2,4 Ghz) erfolgen. Piloten mit gleicher Frequenz haben sich bezüglich der verwendeten Frequenzkarte abzusprechen.
Mitglieder haben Vorrecht gegenüber Gastpiloten. Nach Beendigung des Flugbetriebes ist die Frequenzkarte wieder zu hinterlegen. Der Kanal bzw. die Frequenz ist im Flugbuch einzutragen.
4.5 Flugsicherheit
Aus Sicherheitsgründen sollte jeder Modellflieger darauf achten, dass sein Flugmodell den Flugraum nicht verlässt. Wenn sich mehr als 1 Modell in der Luft befindet, muss sich zum Koordinieren des Luftraumes und der Landungen mindestens 1 Helfer bei den Piloten aufhalten.
Hubschrauber und Modellflugzeuge dürfen nicht zugleich fliegen (Ausnahmen sind mit Absprache möglich).
5. Zufahrtsstrasse
Die Zufahrt zum und die Abfahrt vom Modellflugplatz hat ausschließlich aus Westen über Drauhofen zu erfolgen. Die Straße ist höchstens mit 30 km/h zu befahren. Alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Geräte, sowie Radfahrer haben Vorrang. Jede Behinderung der Benutzer des Drauradweges und der Anrainer ist zu vermeiden.
Es ist unser Bestreben, ein gutes Verhältnis zu unseren Anrainern zu pflegen.
6. Parkmöglichkeit
Auf der Zufahrtsstraße gilt absolutes Halte- und Parkverbot.
Das Parken ist entlang der Hecke gestattet.
7. Gastflieger - Zuschauer
Gastflieger sind auf unserem Modellflugplatz herzlichst willkommen und haben sich bei der Sektionsleitung (vor Ort oder telefonisch) anzumelden. Die Einhaltung der Platzordnung und der Nachweis einer in Österreich gültigen Modellflughaftpflichtversicherung, sowie der Kompetenznachweis und die Registrierung laut EU-Verordnung 2019/947, ist Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb.
Zugelassen sind Elektroflug- und Segelflugmodelle (Ausnahmen sind von der Sektionsleitung zu bewilligen).
Die Flugbetriebszeiten für Gastflieger sind wie folgt festgelegt:
Montag bis Freitag ....... 09:00 - 12:00 und 14.00 - 19:00
Für die Flugplatzbenutzung sind beim Sektionsleiter oder bei einem anwesenden Mitglied folgende Kostensätze zu entrichten:
1 Tag € 5,-- 1 Woche € 20,-- 1 Monat € 45,--
Zuseher sind gerne gesehen, sie dürfen aber den Vorbereitungsraum und die Landebahn aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall betreten.
Eltern haften für ihre Kinder!
8. Reinlichkeit am Fluggelände
Sauberkeit hat für alle selbstverständlich zu sein!
Das gilt auch für angrenzende Grundstücke und insbesondere für die Gerätehütte und das WC!
Angefallener Müll ist mitzunehmen! Haustiere sind an der Leine zu führen!
Insbesondere das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Flaschenkapseln ist zu unterlassen.
Alle Mitglieder haben die Pflicht, bei Zuwiderhandlung anderer Mitglieder, diese zur Ordnung zu rufen.
9. Beschädigungen - Vorkommnisse
Angrenzende Grundstücke, die nicht zum Fluggelände gehören, dürfen nur im äußersten Notfall (z.B. Außenlandung) vom Piloten und einem Helfer betreten werden. Dabei ist der kürzeste Weg einzuschlagen, Beschädigungen sind zu vermeiden.
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und alle außergewöhnlichen Vorkommnisse sind im Flugbuch einzutragen und sofort dem Sektionsleiter zu melden.
10. Wettbewerbe
An Wettbewerbstagen ist das freie Fliegen nur mit Genehmigung des Wettbewerbsleiters gestattet.
11. Maßnahmen bei Missachtung der Platzordnung
Jeder Modellflieger, der die Platzordnung missachtet oder sich unsportlich verhält, wird zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind folgende Strafmaßnahmen (keine Reihung) vorgesehen, welche durch den Vorstand schriftlich verhängt werden:
• Verwarnung
• Zeitliche Benützungseinschränkung aller Flugsportstätten
• Unbeschränktes Verbot = Ausschluss aus der Sektion Modellflug
Viele erholsame Flugstunden wünscht die Sektionsleitung.
Bei Fragen wende Dich bitte an die Sektionsleitung.